Entwicklungspädiatrische Abklärungen

Die Entwicklungspädiatrie befasst sich mit der Entwicklung und dem Verhalten von Kindern vom Säuglingsalter bis ins Jugendalter.

 

In der Sprechstunde klären wir Kinder ab mit

  • Entwicklungsauffälligkeiten (z.B. Verzögerung im Spielverhalten/kognitiver Entwicklung, Sprachverzögerung oder motorische Entwicklungsverzögerung)
  • Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Aufmerksamkeits- und Konzentrationsschwierigkeiten oder Auffälligkeiten im Sozialverhalten)
  • schulischen Schwierigkeiten (z.B. Teilleistungsschwächen, Legasthenie oder Dyskalkulie)

Dabei werden jeweils alle wesentlichen Entwicklungsbereiche (geistige Fähigkeit, Sprache, Motorik, soziale Kompetenzen, emotionale Reife), sowie das soziale Umfeld ganzheitlich in die Beurteilung miteinbezogen.

 

Eine Zuweisung erfolgt durch den betreuenden Kinder- oder Hausarzt oder andere Fachpersonen.

 

In einem Vorgespräch mit den Eltern wird der Grund für die Abklärung und die Erwartungen, sowie die bisherige Entwicklung des Kindes besprochen. An zwei anschliessend durchgeführten Abklärungsterminen erfolgt die Entwicklungsuntersuchung mithilfe standardisierter Testverfahren. Danach wird ein Abschlussgespräch mit den Eltern, auf Wunsch auch gemeinsam mit Therapeutinnen, Lehrpersonen oder anderen Fachpersonen durchgeführt, um die Befunde und empfohlenen Massnahmen zu diskutieren. Eltern und Zuweisende erhalten zudem einen umfassenden schriftlichen Bericht.

 

Die Kosten der Abklärung wird von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen.

 

 

Fachpersonen